DU stehst kurz vor Deinem Bachelor in einer Studienfachrichtung wie zum Beispiel Technik- und Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften und bist auf der Suche nach einem Berufseinstieg? Oder hast Du bereits ein abgeschlossenes Studium und möchtest dich beruflich neu orientieren? Dann komm auf die sichere Seite der Arbeit und lerne die gesamte Aufgabenbreite der Arbeitsschutzbehörde als Aufsichtsbeamter/in kennen.
WIR alle wünschen uns eine sichere und menschengerechte Arbeitswelt, in der die Schutzvorschriften für Beschäftigte genauso zur Geltung kommen wie die technischen Sicherheitsstandards an Maschinen und Anlagen oder bei Verbraucherprodukten.
Der Vorbereitungsdienst
In dem 24monatigen Vorbereitungsdienst wirst Du auf alle Vollzugsaufgaben vorbereitet. Du lernst alle fachlichen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften kennen und erfährst, wie diese kontrolliert und ggf. auch durchgesetzt werden können. Die Laufbahnausbildung endet mit einer Laufbahnprüfung. Dein Vorteil: Du kannst Dich im Vorbereitungsdienst voll und ganz auf die Ausbildung konzentrieren, lernst alle Arbeitsschutzbereiche im LAGetSi kennen und bist danach befähigt, die gesamte Aufgabenbreite der Arbeitsschutzbehörde als Aufsichtsbeamter/in wahrzunehmen.
Grundlage für den Vorbereitungsdienst ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Zugang zum ersten und zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Laufbahnzweiges technischer Dienst Arbeitsschutz (APO TD As Berlin) vom 17. März 2017.Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes (Ausbildung) wirst Du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Die Ausbildung besteht aus einem fachtheoretischen und berufspraktischen Anteil.
Die Fachtheorie findet zumeist wochenweise in Schulungsorten außerhalb Berlins statt (ca. 14 bis 16 Wochen, Schulungsorte vsl. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern). Der berufspraktische Teil wird im LAGetSi und in kurzen Hospitationseinsätzen bei anderen Dienststellen des Landes Berlin absolviert.
Fachliche und persönliche Anforderungen:
Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf
Mit Bachelor oder einem vergleichbaren Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einer der unter § 41 LVO – TD genannten Fachrichtung der Technik- und Ingenieurwissenschaften, Natur und Gesundheitswissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften und Gesellschafts- und Sozialwissenschaften.
Die für die Einstellung vorgesehene Person darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf noch nicht das Lebensjahr vollendet haben, welches 20 Jahre vor der nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt.
Darüber hinaus bist Du zu einem hohen Grad leistungs- und lernfähig und dabei besonders zielorientiert. Du verfügst über eine hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, kannst überzeugend argumentieren und sachlich auftreten, verstehst Dich als Dienstleisterin bzw. Dienstleiter. Du bist in besonderem Maße teamfähig, flexibel und kannst vorausschauend planen und strukturieren.
Du solltest die gesundheitliche Eignung besitzen. Dazu gehört insbesondere, Außendienst leisten zu können in Einsätzen, bei denen die Gesundheit gefährdet werden kann und daher das Verwenden persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Atemschutz) erforderlich ist.
Bereits während des Ausbildung gelten:
Sozialversicherungsfreiheit volle Bezügefortzahlung im Krankheitsfall 30 Tage Urlaub und ein Ausgleichstag Firmenticket für den Bereich des VBB Bezüge nach den in Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen (z. Zt. mindestens 1.377,45 Euro – Brutto) Anspruch auf Familienzuschläge (in Abhängigkeit von Familienstand und/ oder Kind/er) Sonderurlaubsansprüche nach der Sonderurlaubsverordnung (SUrlVO) unter Fortzahlung der Bezüge Beihilfen nach der Landesbeihilfenverordnung Hauptstadtzulage
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet grundsätzlich mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung. Nach der Ausbildung ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung beabsichtigt Dich in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit zu übernehmen.