Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BDMV) und der maritime Dienstleister und Partner des Bundes für die Seeschifffahrt, den Umweltschutz auf See sowie die Meeresnutzung.
An unseren Dienstsitzen in Hamburg und Rostock und auf 5 behördeneigenen Schiffen in Nord- und Ostsee arbeiten derzeit ca. 1000 Beschäftigte auf interessanten Arbeitsplätzen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Wir legen Wert auf Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen und einen modernen Führungsstil, der die Beschäftigten mitnimmt.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung „Ordnung des Meeres" (O), Referat „Planfeststellung und Vollzug" (O3), Sachgebiet „Zentrale Verfahrensunterstützung" (O33), unbefristet, zwei Verwaltungsfachangestellte (m/w/d).
In der Abteilung „Ordnung des Meeres“ (O) werden die Planungs-, Voruntersuchungs-, Zulassungs- und Bauverfahren im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands für Windenergieparks, Netzanbindungssysteme sowie Kabel und Rohrleitungen geführt. Das Sachgebiet „Zentrale Verfahrensunterstützung“ (O33) begleitet alle Verfahren der Abteilung administrativ und genehmigt darüber hinaus kleinere Seeanlagen.
Dafür brauchen wir Sie:
Ihr Profil:
Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
Die o.g. Kriterien müssen spätestens zum Zeitpunkt der Besetzung erfüllt sein.
Das wäre wünschenswert:
Bitte gehen Sie in Ihrem Motivationsschreiben auf die genannten Fähigkeiten und Kenntnisse ein.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TVöD, soweit die persönlichen und tariflichen Anforderungen erfüllt sind. Im Hinblick auf Personalgewinnung und Personalentwicklung wird die Stufenzuordnung unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Berufserfahrung im Einzelfall geprüft. Änderungen bleiben vorbehalten. Für Beamtinnen und Beamte ist eine Stelle nach Besoldungsgruppe A6m BBesG bewertet.
Bei Vorliegen aller dienst- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird eine Verbeamtung in Aussicht gestellt.
Tarifbeschäftigte des Bundes werden darauf hingewiesen, dass die Stelle
während der Erprobung nur vorübergehend übertragen wird und während der
Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern wenn die
Voraussetzungen erfüllt sind eine Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD bezahlt
wird.
Zusätzlich bieten wir:
außerdem für Tarifbeschäftigte: