Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und qualifiziert für die spätere Tätigkeit der mittleren Funktionsebene fast aller Aufgabenbereiche der Verwaltung. Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung, zugeordnet.
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen von Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen tätig.
Für Verwaltungsfachangestellte ist eine genaue Kenntnis der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsabläufe unerlässlich. Die Einsatzmöglichkeiten in den Bezirksverwaltungen, Senatsverwaltungen und sonstigen Einrichtungen im Land Berlin sind vielseitig.
• Beraten von Bürger/-innen und Organisationen,
• Erledigen von Verwaltungsaufgaben (kundenorientiert und nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit),
• Ausstellen von Bescheiden, Urkunden, Reisepässen, Personalausweisen,
• Erlernen von Rechtsanwendungen in unterschiedlichen Arbeits-bereichen,
• Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen in dem jeweiligen Aufgabenbereich,
• Bearbeiten von Personalangelegenheiten und Berechnung von Entgelten,
• Erheben, Verarbeiten und Auswerten von Daten,
• Ermitteln von Sachverhalten und Anwendung von Rechtsvorschriften,
• Beschaffen und Bewirtschaften von Material und langlebigen Wirtschaftsgütern nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.
Sie benötigen
- mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife
oder
- den Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungs-
standes.
Bei
nichtdeutschen Schulabschlüssen entscheidet in Berlin die Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin-Mitte, Tel.
(030)90227 5232, -5220 und- 6987, welche Schulbildung ggf. als entsprechender
Bildungsstand anerkannt werden kann.