Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Ausbildung zur / Zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste

  • Bibliotheken im Bezirk Reinickendorf
  • Vollzeit, Teilzeit
  • befristet
  • Schüler, Berufseinsteiger, mit Berufserfahrung

Der Beruf der/des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste ist ein zukunftsorientierter Ausbildungsberuf, dessen Tätigkeitsfeld sich stetig weiterentwickelt – ganz orientiert am Wandel und den Herausforderungen unserer Wissens- und Informationsgesellschaft.

 

Es handelt sich um einen 3-jährigen Ausbildungsberuf, nach dessen erfolgreichem Abschluss Sie sowohl im öffentlichen Dienst (öffentlichen oder wissenschaftlichen Bibliotheken bzw. in Stadt- und Behördenbibliotheken) als auch in der Wirtschaft arbeiten können.

Als Fachangestellte/er für Medien- und Informationsdienste sichern Sie, gemeinsam mit Bibliothekaren/innen, der Bevölkerung den Zugang zu Informationen und Medien aller Art. Sie beraten und unterstützen Bürger/-innen im Umgang mit dem vielfältigen Angebot und sind dabei wichtiger Bestandteil des kulturellen Lebens der Stadt.

Ihre Aufgaben

• Erfassen und Erschließen von Medien und Informationen,

• Ordnen und Verwalten von Beständen,

• Gruppenführungen,

• Bearbeiten von Rücknahmen und Vorbestellen von Medien

• sowie Servicetätigkeit im Publikumsbereich.

Voraussetzungen

  •    mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife mit guten Noten in den Fächern Deutsch und Englisch,
  •    persönliche Stärken im Bereich Teamfähigkeit und Flexibilität,
  •  die Fähigkeit zum systematischen Arbeiten und Erkennen von Ordnungsprinzipien,
  •    gute IT-Kenntnisse sowie einen sicheren Umgang mit digitalen Endgeräten,
  •    freundliche Umgangsformen gegenüber Publikum und
  •    Sie verfügen über eine gute körperliche Belastbarkeit.


Bei nichtdeutschen Schulabschlüssen entscheidet in Berlin die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin-Mitte, Tel. (030)90227 5232, -5220 und- 6987, welche Schulbildung ggf. als entsprechender Bildungsstand anerkannt werden kann.