Sie möchten dazu beizutragen, dass Gefangene auch nach der Inhaftierung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen?
Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sind Sie in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachdiensten wie beispielsweise dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst oder dem Seelsorglichen Dienst daran beteiligt, dieses Ziel zu erreichen. Sie arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden oder Feiertagen mit einem Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.
Zu Ihren Aufgaben gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der inhaftierten Erwachsenen oder Jugendlichen. Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie unterhalten sich, hören zu und motivieren jeden Einzelnen und jede Einzelne, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Sie erhalten ein Einstiegsgehalt entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten werden Sie entsprechend der Entgeltgruppe 6 TV-L (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage nach einem Jahr) bezahlt.
Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/entgelttabellen-fuer-tarifbeschaeftigte).
Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Zusätzlich erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Einstellungsjahr 2022).
Nach Beendigung Ihrer Ausbildung werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge) bezahlt.
Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW offen. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte).