Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst), sog. Justizvollzugsbeamten, wahrgenommen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
• Deutsche Staatsangehörigkeit
• Einstellungsalter: 18 bis 34 Jahre
• Haupt- oder Mittelschulabschluss und Berufsausbildung oder
• Qualifizierender Hauptschulabschluss oder
• Mittlerer Bildungsabschluss oder höher
• Körperliche und geistige Gesundheit
• Einwandfreier Leumund
• Bereitschaft zur Teilnahme am Auswahlverfahren
• eine interessante und vielseitige Tätigkeit,
• eine fundierte Ausbildung,
• einen sicheren Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis,
• gute Aufstiegschancen und
• eine leistungsgerechte Bezahlung