Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt Bauaufgaben für den Bund in Berlin, Bonn und im Ausland aus sowie Kulturbauten, Forschungs- und Laborgebäude für Bundeseinrichtungen. Es betreut herausragende und komplexe Bauprojekte im Spannungsfeld von gestalterischen und technischen Ansprüchen, mit hohen Anforderungen an Baukultur und Wirtschaftlichkeit.
Die Querschnittsabteilung B bündelt eine Vielzahl bautechnischer und baufachlicher Grundsatz- und Spezialthemen. Mit ihren vielfältigen Fachkompetenzen unterstützt sie hierdurch die Projektmanagementreferate der Bauabteilungen, erarbeitet interne baufachliche Arbeitsanweisungen und übt als „Fachaufsicht führende Ebene“ (FfE) Aufsichtsaufgaben aus. Des Weiteren ist sie abteilungsübergreifend für die Einführung und Betreuung digitaler Bau- und Fachinformationstechnik zuständig. Innerhalb dieser Abteilung umfasst Ihr Aufgabengebiet im Referat B 5:
Wünschenswert sind
Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) erfolgreich zu durchlaufen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund, soweit die persönlichen Anforderungen erfüllt sind.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist ein moderner, zukunftssicherer und familienfreundlicher Arbeitgeber mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes.
Hierfür wurden wir wiederholt durch das auditberufundfamilie zertifiziert.
Wir bieten unseren Mitarbeitenden
Bewerbungsberechtigt sind auch Beamtinnen/Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO mit der Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst bzw. Beamtinnen/Beamte, welche nach Maßgabe des § 24 Bundeslaufbahnverordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes zugelassen werden können.
Interne Tarifbeschäftigte werden darauf hingewiesen, dass der Dienstposten während der Erprobungszeit von max. 6 Monaten nur vorübergehend übertragen wird und während der Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD gezahlt wird.
Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt bekennt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sich zu den Chancen der Diversität in der Arbeitswelt und verpflichtet sich dazu, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fördert die Vielfalt unter den Mitarbeitenden. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Von schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern wird nur das zur Wahrnehmung der Funktion notwendige Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Karriereseite Das BBR als Arbeitgeber.