In enger Zusammenarbeit mit den
Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte,
Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür,
dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und
geordnet zusammenleben, indem sie durch Arbeit gefördert und gefordert werden.
Mit ihrer Betreuung, Behandlung,
Versorgung und Beaufsichtigung sorgen die Beamtinnen und Beamte im Werkdienst
dafür, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung
ein Leben ohne Straftaten führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten
geschützt wird.
Neben
der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der
Justizvollzugsanstalten leiten Beamtinnen und Beamte im Werkdienst die Betriebe
nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Sie arbeiten in allen
Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität,
Leistung und Produkt.
Der WD (Werkdienst) gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im
Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im
Werkdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Einstellung in den
Werkdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste
Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Es wird im Arbeitsvertrag (nach
Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich
innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu
lassen.
Die Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab
von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener
Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis
auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist
die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.
Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt –
stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung:
Besoldungsgruppe A 7 bis A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).