Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen

Beamtin bzw. Beamter im Werkdienst (m/w/d)

  • Gelsenkirchen
  • Vollzeit
  • unbefristet
  • Berufseinsteiger, mit Berufserfahrung, Quereinsteiger

In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem sie durch Arbeit gefördert und gefordert werden.

Mit ihrer Betreuung, Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sorgen die Beamtinnen und Beamte im Werkdienst dafür, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt wird.

Ihre Aufgaben

Neben der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justizvollzugsanstalten leiten Beamtinnen und Beamte im Werkdienst die Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Sie arbeiten in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.

Voraussetzungen

Der WD (Werkdienst) gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Werkdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss 
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • bestandene Meisterprüfung der geforderten Fachrichtung oder bestandene Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in mit berufs- und arbeitspädagogischer Eignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt 
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Was wir bieten

Die Einstellung in den Werkdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Es wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu lassen.

Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.

Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppe A 7 bis A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).