Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen

Beamtin bzw. Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)

  • Gelsenkirchen
  • Vollzeit
  • unbefristet
  • Berufseinsteiger, mit Berufserfahrung, Quereinsteiger

Sie möchten dazu beitragen, dass Gefangene auch nach der Inhaftierung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen?

Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sind Sie in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachdiensten wie beispielsweise dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst oder dem Seelsorglichen Dienst daran beteiligt, dieses Ziel zu erreichen. Sie arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden oder Feiertagen mit einem Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.

Ihre Aufgaben

Zu Ihren Aufgaben gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der inhaftierten Erwachsenen oder Jugendlichen. Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie unterhalten sich, hören zu und motivieren jeden Einzelnen und jede Einzelne, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss (bei Hauptschulabschluss zusätzlich erforderlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis)
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Was wir bieten

Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Ihre Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Sie haben so die Möglichkeit, schon einmal Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln. Im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis starten Sie regelmäßig innerhalb von 3 Jahren Ihre Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Nach Ihrer bestandenen Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sehr wahrscheinlich. Sie haben die Möglichkeit – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – durch unterschiedliche Beförderungsämter bis in die Besoldungsgruppe A11 aufzusteigen.