Sie möchten dazu beitragen,
dass Gefangene auch nach der Inhaftierung in sozialer Verantwortung ein Leben
ohne Straftaten führen?
Als Beamtin oder Beamter im
Allgemeinen Vollzugsdienst sind Sie in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen
Fachdiensten wie beispielsweise dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst,
dem Pädagogischen Dienst oder dem Seelsorglichen Dienst daran beteiligt, dieses
Ziel zu erreichen. Sie arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden oder
Feiertagen mit einem Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.
Zu Ihren Aufgaben
gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der
inhaftierten Erwachsenen oder Jugendlichen. Sie überwachen die Einhaltung von
Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die
Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie unterhalten
sich, hören zu und motivieren jeden Einzelnen und jede Einzelne, die
individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst
übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld
von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Folgende Voraussetzungen
sollten Sie erfüllen:
Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Ihre
Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel im
Tarifbeschäftigungsverhältnis. Sie haben so die Möglichkeit, schon einmal
Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln. Im Anschluss an das
Beschäftigungsverhältnis starten Sie regelmäßig innerhalb von 3 Jahren Ihre
Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Nach Ihrer
bestandenen Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Bei
entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
sehr wahrscheinlich. Sie haben die Möglichkeit – entsprechende Bewährung
vorausgesetzt – durch unterschiedliche Beförderungsämter bis in die
Besoldungsgruppe A11 aufzusteigen.