Mit dem Nachweis einer Mindestzeit an Berufserfahrung sind folgende
Fortbildungsprüfungen möglich:
zum/zur Fachassistenten/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (nach 1 Jahr Berufstätigkeit),
zum/zur Fachassistenten/-in Rechnungswesen und Controlling oder
zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt (nach jeweils 2 Jahren Berufstätigkeit) und
zum/zur Steuerfachwirt/-in (nach 3 Jahren Berufstätigkeit).
Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse
Sie unterstützen die Kanzleiinhaberin oder den Kanzleiinhaber bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie und stellen einen medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicher. Sie verfügen über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen zu steuern.
Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, Jahresabschlusserstellung sowie Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschlussanalyse, Finanzierung.
Fachassistenten/-in für Lohn und Gehalt
Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherung und in den Prozessen der Entgeltabrechnung.
Steuerfachwirt/-in
Sie übernehmen qualifiziertere und noch verantwortungsvollere Tätigkeiten, beispielsweise als Büro- und Kanzleileiterin oder Büro- und Kanzleileiter. Ob Rechtsprechung, Rechnungswesen, Verwaltungspraxis oder Gesetzgebung.
Die Zugangsvoraussetzungen und ein umfangreiches Informationsangebot findet sich im Internet unter
https://stbk-berlin.de/fortbildungen/