Jede gerichtliche Abteilung, ob in der streitigen Gerichtsbarkeit (z. B. Zivil- und Strafprozess) oder der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Grundbuch, Handelsregister, Betreuungs- und Nachlasssachen) und jede Abteilung einer Staatsanwaltschaft hat für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Verfahrensbeteiligten ihre Geschäftsstelle, die von einer Justizfachwirtin oder einem Justizfachwirt betreut wird. In dieser „Zentrale" trägt sie/er als Ansprechpartner:in für das rechtsuchende Publikum wesentlich zur Verwirklichung einer bürgernahen öffentlichen Verwaltung bei. Hier lenkt sie/er den Ablauf der Verfahren, soweit nicht eine Entscheidung durch das Gericht (Richter:in/Rechtspfleger:in) oder die Staatsanwaltschaft getroffen wird.
So werden z. B. selbstständig Erklärungen der Verfahrensbeteiligten außerhalb der gerichtlichen Verhandlung aufgenommen, Ladungen und Zustellungen an Prozessbeteiligte veranlasst, Ausfertigungen und Abschriften gerichtlicher Entscheidungen beglaubigt und erteilt sowie Fristen überwacht.
Neue Organisationsformen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften verknüpfen diese Aufgaben der Geschäftsstelle im Interesse einer beschleunigten, einheitlichen Erledigung von zusammengehörigen Arbeitsvorgängen in sogenannten „Service-Einheiten" bzw. „Sekretariaten" mit der EDV-unterstützten Abwicklung des anfallenden Schriftverkehrs.
Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten wird auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung gefordert. Als Protokollführer:in nimmt die/der Justizfachwirt:in hier nach eigenem Ermessen das Wesentliche der Verhandlung (beispielsweise die Aussagen der/des Angeklagten oder einer Zeugin/eines Zeugen) in das Hauptverhandlungsprotokoll auf.
Nicht weniger abwechslungsreich und vielfältig ist die Palette der herausgehobenen Funktionen des mittleren Justizdienstes, die von der Erstellung von Kostenrechnungen und der Anweisung von Gebühren und Auslagen der Zeugen und Sachverständigen bis hin zur Sachbearbeitertätigkeit in Verwaltungsangelegenheiten, Insolvenz-, Grundbuch-, Register- und Nachlasssachen sowie bei den Gerichtskassen reicht. Selbstverständlich zählt dazu auch die verantwortungsvolle Aufgabe, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Ausbildung von Nachwuchskräften weiterzugeben.