Sie treffen als selbstständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Diese sachlich unabhängige und selbstständige Stellung ist bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05.11.1969 verankert und unterscheidet den Beruf von den Beamten der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen.
Das Schwergewicht der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten. Dazu gehört das rechtlich schwierige und vielfältige Gebiet des Grundbuchrechts, in dem Rechtspfleger:innen z. B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entscheiden.
Im Registerrecht sind sie für alle Eintragungen im Handelsregister und in den sonstigen öffentlichen Registern (z. B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich.
In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine.
Weite Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf die/den Rechtspfleger:in übertragen, so z. B. die Erteilung familiengerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Betreuers, Vormunds oder Pflegers, einschließlich deren Überwachung.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen in der Regel Rechtspfleger:innen das gesamte Verfahren weiter durch. Sie leiten die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken gehören zu den schwierigsten Geschäften und verlangen umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im Zuge dieser Verfahren leiten Rechtspfleger:innen Gerichtstermine in eigener Verantwortung.
Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden sie u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, während sie in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben zu entscheiden haben.
In Strafverfahren überwachen sie anstelle des Richters oder Staatsanwalts die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Sie ziehen Geldstrafen ein, laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Gegen säumige Verurteilte können sie auch Haftbefehle erlassen.
Der Einsatz moderner EDV-Technik ist in allen Bereichen der Justiz selbstverständlich und eröffnet für entsprechend interessierte Rechtspfleger:innen auch weitere Betätigungsfelder in diesem Bereich, z. B. in der Systemadministration oder -betreuung.
Mit den vorbezeichneten Beispielen sind keineswegs alle Sachgebiete genannt, bei denen Rechtspfleger:innen mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen betraut sind. Schon diese Aufzählung vermittelt jedoch ein anschauliches Bild von der Vielseitigkeit des Berufs, die auch im Bereich der Justizverwaltung deutlich wird.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs sind Beamtinnen und Beamte des Rechtspflegerdienstes als Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter der Justizbehörden Führungsaufgaben übertragen. Zu deren Wahrnehmung sind sie sachlich wie personell weisungsbefugt.
Im Zuge der Einführung neuer, insbesondere auch betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in der Justizverwaltung (kaufmännisches Rechnungswesen mit doppelter Buchführung, Controlling und Kosten- und Leistungsrechnung) unter Einsatz der Standardsoftware SAP HCM tragen sie in dieser Funktion besondere Verantwortung für die Gewährleistung einer modernen, bürgerfreundlichen und leistungsfähigen Justiz.
Zusätzlich tragen bei größeren Behörden (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgericht Frankfurt am Main) in leitender Funktion Referent:innen Verantwortung für Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung, Planung und Organisation und Bauangelegenheiten. Diese Aufgabenbereiche verlangen ein Höchstmaß an Entschlusskraft, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative; Eigenschaften, die auch von den Hauptsachbearbeiter:innen in den Verwaltungsabteilungen erwartet werden.