Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Die Stadtkasse ist dem Dezernat 02, Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung, zugeordnet. Die ca. 85 Mitarbeiter des Amtes sind unter anderem für die Annahme der Einnahmen und Leistung der Ausgaben sowie deren Verbuchung innerhalb der Stadtverwaltung verantwortlich. Darüber hinaus obliegt der Stadtkasse die Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen zur Realisierung städtischer Forderungen sowie das zentrale Forderungsmanagement.
Das Aufgabengebiet umfasst die Vollstreckung von Geldforderungen der Stadt Erfurt sowie der ersuchenden Behörden und Beliehenen. Hierfür bearbeiten Sie selbständig einen Fallbestand und treffen geeignete und angemessene Maßnahmen zur Beitreibung, wie z. B. die Anforderung von Vermögensverzeichnissen, die Vereinbarung und laufende Kontrolle von Zahlungsvereinbarungen mit Schuldnern, das Ausbringen von Forderungspfändungen sowie die schriftliche Beauftragung der Vollziehungsbeamten mit der Pfändung beweglicher Sachen. Weiterhin obliegt Ihnen die Beantragung von Vermögensauskünften bei den Gerichtsvollziehern / Amtsgerichten. Ferner gehört die Bearbeitung von Widersprüchen, Pfändungsschutzanträgen, Einwendungen, Gerichtsverfahren und Anfechtungen zu Ihren Aufgaben.
Das bringen Sie mit:
Weiterhin wichtig sind uns:
Vergütung:
Beschäftigte: E 9c TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
Beamte: A 10 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes) Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadtoberinspektors / einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.