Hast du Freude am Umgang mit Menschen? Dann hilf mit, wo diese Pflege, Betreuung oder Förderung benötigen. Es gibt viele Menschen, die im Alltag professionelle Hilfe brauchen.
Wie du Pflegepersonal, pädagogische Fachkräfte und Bezugspersonen bei ihren Aufgaben fachgerecht unterstützt, lernst du praxisnah in der Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten.
Als Sozialassistent*in erwirbst du während deiner Ausbildung Grundkenntnisse in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Pflege. Für beeinträchtigte Menschen übernimmst du Tätigkeiten in der Grund- und Körperpflege wie das Waschen, Betten oder Lagern und gibst Hilfestellung bei der Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen.
Bei der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen unterstützt du Eltern, Erzieher*innen und sozialpädagogische Fachkräfte: Du gestaltest mit ihnen gemeinsam den Alltag, übernimmst hauswirtschaftliche Aufgaben, gibst Hilfestellung bei den Hausaufgaben und entwickelst Ideen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung kannst du als Sozialassistent*in in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Pflegeeinrichtungen sowie in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche oder auch in Privathaushalten tätig sein.
Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialwesen umfasst einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Bereich. Lernfelder aus dem berufsbezogenen Lernbereich sind beispielsweise:
Voraussetzungen für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
Erforderliche Nachweise:
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" oder "Staatlich geprüfter Sozialassistent".
Der Abschluss "Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in" ermöglicht den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifizierung an einer Fachschule im Fachbereich Sozialwesen. Dort kannst du dich zum*zur "Staatlich anerkannten Erzieher*in" oder "Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in" weiterqualifizieren.