Als Btreuungskraft unterstützen Sie die Pflegebedürftigen in vielen anfallenden Alltagsaktivitäten. Sie aktivieren die Menschen u. a. mit Veranstaltungen oder intensivieren Beschäftigungsaktivitäten.
1. Betreuungskraft ( § 53 c SGB XI )
- Rechtsgrundlagen
- Kommunikation mit Pflegebedürftigen
- Beschäftigungsmöglichkeiten
- Ernährungslehre
2. Pflegetheorie
3. Pflegepraxis
4. Psychiatrische und neurologische Erkrankungen (u. a. Demenz)
5. Praktikum
mind. 18 Jahre alt
- Praxisnahe Unterricht
- Dozenten aus dem Berufsleben