Werde Teil von etwas Großem und bewirb dich für das Duale Studium zum:zur Rechtspfleger:in!
Einstellungstermin: 01.04.2025
Bewerbungszeitraum: 01.09.2024 – 31.10.2024
Rechtspfleger:innen sind ein wichtiges Organ der Rechtspflege. Sie sind an den Gerichten und der Staatsanwaltschaft in ganz unterschiedlichen Sachgebieten tätig, wo sie täglich gerichtliche Entscheidungen treffen. Sie sind weisungsfrei, in ihrer Arbeit unabhängig und selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.
Facts:
Duales Studium (Theorie- und Praxissemester)
Dauer: 3 Jahre
Besoldung während des Studiums: AW A9 mind. 1.377,45 € brutto*
Anfangsbesoldung nach dem Studium: A9 mind. 2.864,16 € brutto*
*zzgl. Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge, jährl. Sonderzahlung, auf Antrag vermögenswirksame Leistunden, ggf. Stellenzulage
➔ regelmäßige Erhöhung der Besoldung nach Ableistung bestimmter Dienstzeiten (sog. Erfahrungsstufen)
➔ Zivilgerichtsbarkeit
Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden & von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
Zwangsversteigerung von Grundstücken
Berechnung der Verfahrenskosten
Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge
➔ Freiwillige Gerichtsbarkeit
Testamentseröffnungen
Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge
Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern etc.
Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister
➔ Strafvollstreckung
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen
Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln, wie Unterbringung im
psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt, von
Sicherungsverwahrungen
Einziehung von Führerscheinen, Waffen, Drogen, etc.
➔ Justizverwaltung
Geschäftsleitung eines Gerichts (Personalführung und -beurteilung)
Personalsachbearbeitung (Personalplanung)
Schulabschluss:
Staatsangehörigkeit:
➔ Für die Übernahme nach dem Studium ist die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig
Sonstiges:
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in
das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen
und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.