Der Präsident des Kammergerichts - Referat für Aus- und Fortbildung

Duales Studium zum:zur Rechtspfleger:in (m/w/d)

  • an den verschiedenen Berliner Gerichten und der Staatsanwaltschaft
  • Vollzeit
  • unbefristet
  • Schüler, Studierender, Berufseinsteiger, mit Berufserfahrung, Quereinsteiger

Werde Teil von etwas Großem und bewirb dich für das Duale Studium zum:zur Rechtspfleger:in!

Einstellungstermin: 01.04.2025

Bewerbungszeitraum: 01.09.2024 – 31.10.2024

Rechtspfleger:innen sind ein wichtiges Organ der Rechtspflege. Sie sind an den Gerichten und der Staatsanwaltschaft in ganz unterschiedlichen Sachgebieten tätig, wo sie täglich gerichtliche Entscheidungen treffen. Sie sind weisungsfrei, in ihrer Arbeit unabhängig und selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.

Facts:

Duales Studium (Theorie- und Praxissemester)

Dauer: 3 Jahre

Besoldung während des Studiums: AW A9 mind. 1.377,45 € brutto*

Anfangsbesoldung nach dem Studium: A9 mind. 2.864,16 € brutto*

*zzgl. Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge, jährl. Sonderzahlung, auf Antrag vermögenswirksame Leistunden, ggf. Stellenzulage

regelmäßige Erhöhung der Besoldung nach Ableistung bestimmter Dienstzeiten (sog. Erfahrungsstufen)

Ihre Aufgaben

Zivilgerichtsbarkeit
Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden & von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
Zwangsversteigerung von Grundstücken
Berechnung der Verfahrenskosten
Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge

➔ Freiwillige Gerichtsbarkeit
Testamentseröffnungen
Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge
Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern etc.
Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister

➔ Strafvollstreckung
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen
Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln, wie Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt, von Sicherungsverwahrungen
Einziehung von Führerscheinen, Waffen, Drogen, etc.

➔ Justizverwaltung
Geschäftsleitung eines Gerichts (Personalführung und -beurteilung)
Personalsachbearbeitung (Personalplanung)

Voraussetzungen

Schulabschluss:

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife

Staatsangehörigkeit:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • oder die eines EU-Mitgliedlandes oder eines weiteren Vertragsstaates über den EW

Für die Übernahme nach dem Studium ist die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig

Sonstiges:

Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.

Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.

Was wir bieten

  • ein abwechslungsreiches und interessantes Studium
  • eine attraktive Vergütung
  • Sicherheit: Verbeamtung schon mit Beginn des Studiums
  • eine sinnvolle Tätigkeit mit der du Gerechtigkeit für die Gesellschaft schaffst
  • flexible Arbeitszeiten (z.B. Teilzeit)
  • Aufstiegsmöglichkeiten (z.B. Beförderungen oder eine Qualifizierung zum:zur Amtsanwalt/Amtsanwältin)
  • diverse Fortbildungs- und Gesundheitsangebote