Die Präsidentin des Kammergerichts - Referat für Aus- und Fortbildung

Ausbildung zum:zur Justizfachwirt:in

  • Berlin
  • Vollzeit
  • unbefristet
  • Schüler, Studierender, Berufseinsteiger, mit Berufserfahrung, Quereinsteiger

Bist du ein Organisationstalent, kannst gut und gerne im Team arbeiten und magst Bürotätigkeiten? Dann ist die Ausbildung zum:zur Justizfachwirt:in genau das richtige für dich!

Justizfachwirt:innen sind dann das Rückgrat der Gerichte und Staatsanwaltschaften, denn ohne sie würde gar nichts laufen.
Sie managen zum Beispiel die Geschäftsstellen, sorgen für reibungslose Abläufe und halten Richter:innen und Staatsanwält:innen den Rücken frei.

Als Justizfachwirt:in erledigst du selbstständig und eigenverantwortlich Verwaltungs- und Bürotätigkeiten nach Vorgabe bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft und bist zugleich Ansprechpartner:in für Publikum sowie die am Gerichtsverfahren Beteiligten. Du bist überwiegend in Service-Einheiten eingesetzt, in denen alle Mitarbeiter:innen eines Sachgebiets als Team zusammenarbeiten.

Beginn der Ausbildung: 01.09.2025

-> Bewerbungszeitraum: 01.03.2025 - 30.04.2025

Ihre Aufgaben

Eine Klage geht ein. Prozessbeteiligte wünschen Akteneinsicht. Das Gericht hat ein Urteil gefällt und dieses muss jetzt zugestellt werden. Solche Vorgänge laufen über deinen Schreibtisch als Justizfachwirt:in. Du erfüllst eine wichtige Aufgabe, denn du bist die zentrale Schaltstelle für die Verfahren innerhalb der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. An deinem Arbeitsplatz treffen die Entscheidungen, Anweisungen und sonstigen Schriftstücke all derjenigen zusammen, die an einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren beteiligt sind. Diese gilt es auszuführen, weiterzuleiten und die Abläufe zu koordinieren.

Deine Aufgaben als Justizfachwirt:in:

  • Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post
  • Anlegung, Führung und Archivierung von Akten
  • Gewährung von Akteneinsicht
  • Anlaufstelle für den Publikumsverkehr
  • Berechnung und Überwachung von Fristen
  • Berechnung der Gerichtskosten und Überwachung von Zahlungseingängen
  • Ausfertigung von Urteilen, Beschlüssen und Ladungen
  • Veranlassung von Zustellungen und Überwachung von deren Ausführung
  • Protokollierung von Gerichtsverhandlungen

Voraussetzungen

Du brauchst mindestens einen der folgenden Schulabschlüsse:

  • der mittlere Schulabschluss oder
  • die Berufsbildungsreife und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • die Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

Wenn du den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.

Du benötigst:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
  • die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben

Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.

Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.

Was wir bieten

  • Sicherer Job durch Verbeamtung - bereits mit Beginn der Ausbildung auf Widerruf
  • Sinnvolle Tätigkeit
  • Attraktives Gehalt - während der Ausbildung bereits über 1.400 € brutto AW A 6
  • Flexible Arbeitszeiten - z.B. Home Office, Teilzeit o.ä. (nicht während der Ausbildung)
  • Familienfreundlichkeit - durch finanzielle Zuschläge und durch die flexiblen Arbeitszeiten
  • Tolle Aufstiegschancen - z.B. durch den Aufstieg in den gehobenen Dienst oder durch die Übernahme einer Dozententätigkeit
  • Flexible Arbeitszeiten - z.B. Home Office, Teilzeit o.ä. (nicht während der Ausbildung)