Der Präsident des Kammergerichts - Referat für Aus- und Fortbildung

Duales Studium "Rechtspfleger" (m/w/d)

  • Berlin
  • Vollzeit
  • unbefristet
  • Studierender, Berufseinsteiger
Rechtspfleger:innen nehmen neben Richter:innen Aufgaben der Rechtspflege wahr, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurden. In ihren Entscheidungen sind Rechtspfleger:innen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie können als befangen abgelehnt werden und ihre Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden. Ihre Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.

Ihre Aufgaben

Sie führen zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt. Sie entscheiden über Räumungsschutzanträge von Mieter:innen, die ihre Wohnung räumen müssen, aber wegen unzumutbarer Härte einen Aufschub erbeten haben. Sie überwachen Insolvenzverfahren, werten Gutachten aus, setzen Termine an, berechnen Kosten, laden Beteiligte, betreuen Nachlassverfahren, überwachen Vormundschaften und Betreuungen. Neben Staatsanwält:innen nehmen Rechtspfleger:innen auch Aufgaben im Bereich der Strafvollstreckung wahr und sorgen für die Umsetzung von Strafurteilen oder sie übernehmen als Geschäftsleiter:in wichtige Verwaltungsaufgaben.

Voraussetzungen

Du benötigst die deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Du brauchst mindestens einer der folgenden Schulabschlüsse: - die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder - die Fachhochschulreife (FHR) - ggf. ein entsprechender Bildungsstand (§ 10, 11 Berliner Hochschulgesetz) Der Mindestnotendurchschnitt von Abitur oder Fachhochschulreife, ggf. entsprechender Bildungsstand (§ 10, 11 Berliner Hochschulgesetz) darf nicht schlechter als 3,2 sein. Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen: - der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§11 Abs. 1 BerlHG), - des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG). Ausnahme (ohne Mindestnotendurchschnitt): - fachlich ähnliche Berufsausbildung sowie dreijährigen Berufserfahrung (§11 Abs. 2 BerlHG) - Nachweis durch beglaubigte Unterlage Wenn du den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil. Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein. Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Was wir bieten

Wir bieten dir: - Sicherheit - eine ausgezeichnete Ausbildung - Familienfreundlichkeit - Work-Life-Balance - Fortbildungs- und Gesundheitsangebote