Der Präsident des Kammergerichts - Referat für Aus- und Fortbildung

Ausbildung "Justizfachwirte" (m/w/d)

  • Berlin
  • Vollzeit
  • unbefristet
  • Schüler, Berufseinsteiger
Justizfachwirte sind das Herzstück der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mit Ihrem Organisationstalent unterstützen Sie Richter:innen, Staatsanwälte und Staatsanwälterinnen und Rechtspfleger:innen.

Ihre Aufgaben

Eine Klage geht ein. Jemand wünscht Akteneinsicht. Das Gericht hat ein Urteil gefällt oder einen Beschluss erlassen und diese müssen jetzt zugestellt werden. Solche Vorgänge laufen über den Schreibtisch der Justizfachwirt:innen im Gericht. Sie legen Akten an und verwalten diese, leiten Informationen an die richtigen Stellen weiter oder veranlassen die Zustellung von Urteilen. Justizfachwirt:innen erfüllen eine wichtige Aufgabe im Gericht, denn sie sind die zentrale Schaltstelle für die Verfahren innerhalb der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. An ihrem Arbeitsplatz treffen die Entscheidungen, Anweisungen und sonstigen Schriftstücke all derjenigen zusammen, die an einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren beteiligt sind. Diese gilt es auszuführen, weiterzuleiten und die Abläufe zu koordinieren.

Voraussetzungen

Du benötigst eine der geforderten Staatsangehörigkeiten: - die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) bzw. - die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) bzw. - die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) Du brauchst mindestens einer der folgenden Schulabschlüsse: - der mittlere Schulabschluss oder - die Berufsbildungsreife und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder - die Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand Wenn du den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil. Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein. Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Was wir bieten

Wir bieten dir: - Sicherheit - eine ausgezeichnete Ausbildung - Familienfreundlichkeit - Work-Life-Balance - Fortbildungs- und Gesundheitsangebote