Der Präsident des Kammergerichts - Referat für Aus- und Fortbildung

Duales Studium zum:zur Rechtspfleger:in

  • Berlin oder Brandenburg
  • Vollzeit
  • unbefristet
  • Schüler

Rechtspfleger:innen nehmen neben Richter:innen Aufgaben der Rechtspflege wahr, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurden. Sie führen zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt. Sie entscheiden über Räumungsschutzanträge von Mieter:innen, die ihre Wohnung räumen müssen, aber wegen unzumutbarer Härte einen Aufschub erbeten haben. Sie überwachen Insolvenzverfahren, werten Gutachten aus, setzen Termine an, berechnen Kosten, laden Beteiligte, betreuen Nachlassverfahren, überwachen Vormundschaften und Betreuungen.

In ihren Entscheidungen sind Rechtspfleger:innen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie können als befangen abgelehnt werden und ihre Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden. Ihre Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.

Neben Staatsanwält:innen nehmen Rechtspfleger:innen auch Aufgaben im Bereich der Strafvollstreckung wahr und sorgen für die Umsetzung von Strafurteilen oder sie übernehmen wichtige Verwaltungsaufgaben.


Der Bewerbungszeitraum für das Duale Studium Rechtspflege beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.12.2023.

Ihre Aufgaben

Als Rechtspfleger:in

sorgst du für Gerechtigkeit, triffst in Eigenverantwortung gerichtliche Entscheidungen, zum Beispiel bei Erbsachen oder Vormundschaften, oder überwachst die Arbeit von Betreuer:innen.

Als Rechtspfleger:in bist du in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig. Dein vielfältiger Aufgabenbereich umfasst dabei Gebiete, für die früher nahezu ausschließlich Richter:innen zuständig waren. In deinen Entscheidungen bist du unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.

Voraussetzungen

Du benötigst:

-  die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG), bzw.
-  die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) bzw.
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG)
 

Hinweis: Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend notwendig!

Du brauchst mindestens einer der folgenden Schulabschlüsse:

- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR)
- der Mindestnotendurchschnitt von Abitur oder Fachhochschulreife darf nicht schlechter als 3,2 sein.

Bei einer Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen:

- der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§ 11 Abs. 1 BerlHG),
- fachlich ähnliche Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG)
- des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG).


Wenn du den Abschluss demnächst - vor Ausbildungsbeginn - erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
 
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.

Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.

Was wir bieten

  • Sicherheit & Verbeamtung
  • ein gutes Gehalt schon während des Studiums
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