Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr. Es wird pädagogisch begleitet und ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Als Überbrückung zwischen Schule und Ausbildung oder Studium bietet es die Möglichkeit des sozialen Engagements und der persönlichen Weiterentwicklung.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) orientiert sich am FSJ und erfolgt zu den gleichen Bedingungen und Leistungen, ist aber im Gegensatz zum FSJ nicht auf ein Alter von bis zu 27 Jahren begrenzt.
Die Teilnehmenden erhalten monatlich ein Taschengeld und eine
Verpflegungspauschale. Der Sozialversicherungsschutz wird übernommen und
außer den verpflichtenden Seminartagen erhalten die Teilnehmer/innen
Urlaub entsprechend des Bundesurlaubsgesetzes bzw. des
Jugendarbeitschutzgesetzes. Der Anpruch auf Kindergeld bleibt während
der Teilnahme am Freiwilligendienst bestehen.
Einsatzmöglichkeiten sind zum Beispiel:
Die Einsatzstellen können nach Bedarf und Möglichkeiten erweitert/verändert werden.